Prof. Takahata gab einen Sanskrit-Text heraus, der Ratnamālāvadāna genannt ist. Die Herausgabe dieses Textes erfolgt hauptsächlich nach den folgenden drei Handschriften, viz: A. Ratnāvādanamālā. Dies MS enthält die ersten 12 avadānas. B. Ratnamālāvadānā (sic). Dies MS besteht aus 23 avadānas. Aʼ Ratnāvadānatatva. Dies MS, dessen Name bis heute nicht bekannt ist, enthält 26 avadānas. Überdies benützt der Verfasser das Pariser MS (P) nur für die ersten neun avadānas und zwei Handschriften (C. D) für das erste avadāna. Das erste und das zweite avadānas von MS Aʼ stimmen je mit den neunzehnten und dem zwanzigsten von den heute bekannten Texten, der Ratnāvadānamālā und gleich demjenigen von MS B überein. So macht der Verfasser, die Reihenfolge der avadānas ausser Acht lassend, das erste avadāna yon MS Aʼ zum dreizehnten des hier von ihm herausgegebenen Textes, (s. Tabellc, S.92) Warum 6 avadānas (von dem dreizehnten bis zum achzehnten) von Ratnāvadānamālā weggelassen sind, dafür führt der Verfasser keinen Grund an. Obwohl MS B, das den Namen Ratnamālāvadānā führt, also nicht vollständing herausgegeben ist, gab der Verfasser unberechtigterweise den von ihm neuheargestellten Texte den Namen Ratnamālāvadāna. Kurz gesagt, setzte der Verfasser MS A und MS Aʼ zusammen, und der zusammengesetzte, aus 38 avadānas bestehende Text ist als Ratnamālāvadāna zur Welt der Gelehrten vorgestellt. Aber dieser Name ist aus der Beschreibung des Kolophons nicht genug bestätigt. (s. S.93 ff.) Also entstand ein sehr merkwürdiger und ungewöhnlicher Text. Es ist uns bekannt, dass die avadāna-Sammlung mit Namen Ratnāvadānamālā überliefert ist und dass dieser Text aus 34 avadānas besteht. Der Verfasser gibt keine Acht auf diose Tatsache. Bei aller Hochachtung für die langjährigen Bemühungen des Verfassers, können wir leider ihre Ergebnisse nicht hochverwerten.